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Steuerhelden Mainz

Steuer 2025 entspannt abgeben. Mit uns bis 1. März 2027.

Allein endet die Pflichtfrist am 31. Juli 2026. Gibst du freiwillig ab, hast du sogar vier Jahre.

Steuerfrist
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März 2027

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht: Musst du abgeben, ist für 2025 am 31. Juli 2026 Schluss.
  • Mit uns: Machen wir deine Erklärung, hast du länger Zeit, bis zum 1. März 2027.
  • Freiwillig: Musst du nicht abgeben, kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen.
  • Frist verpasst? Bei Pflicht kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen.
  • Keine Pflicht, kein Risiko: Gibst du freiwillig ab, droht dir keine Strafe. Verpasst du die Frist, verfällt nur deine Erstattung.
1Musst du abgeben?
2Für welches Jahr?

Tipp deine Antworten an.

Dann steht hier, bis wann du Zeit hast.

SteuerjahrFreiwilligPflicht, alleinPflicht, mit uns
202231.12.2026abgelaufenabgelaufen
202331.12.2027abgelaufenabgelaufen
202431.12.2028abgelaufenabgelaufen
202531.12.202931.07.202601.03.2027
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Wenn du abgeben musst

Ob du abgeben musst, hängt davon ab, ob du dazu verpflichtet bist und ob du allein oder mit uns einreichst. Pflicht ist es zum Beispiel, wenn ihr als Paar Steuerklasse 3 und 5 habt. Prüf es im Fristen-Check

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Mit uns hast du länger Zeit

Machst du deine Erklärung mit einem Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Pflichtfrist um mehrere Monate. Wichtig ist nur, dass wir die Erklärung für dich machen.

Tipp: Komm trotzdem nicht erst im Februar. Je früher du abgibst, desto früher ist dein Geld da.

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Freiwillig: bis zu vier Jahre rückwirkend

Bist du nicht verpflichtet, hast du vier Jahre Zeit. Für 2022 läuft die Frist also bald ab. Abgeben lohnt sich oft, weil du mit einer Erklärung Geld zurückbekommst, das sonst beim Finanzamt bleibt.

Tipp: Für Werbungskosten zieht das Finanzamt ohnehin 1.230 € ab. Alles darüber bringt dir Geld. Bei 220 Arbeitstagen schaffst du das für 2025 schon mit 19 km einfachem Arbeitsweg. Arbeitsweg ausrechnen

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Frist verpasst? Keine Panik.

Musstest du abgeben und hast es nicht geschafft, gib so schnell wie möglich ab. Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen: je angefangenem Monat 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 €. Wir helfen dir, das sauber nachzuholen.

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Was passiert, wenn ich gar nicht abgebe?

Musst du abgeben und tust es nicht, schreibt dir das Finanzamt. Kommt danach nichts, kann es deine Steuer schätzen. Das fällt selten zu deinen Gunsten aus. Gibst du freiwillig ab und verpasst die Frist, verfällt nur deine Erstattung.

Fragen zu Fristen

Hier sind die Antworten auf das, was uns am häufigsten gefragt wird.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld habe?

Wenn alle Unterlagen da sind, geben wir deine Erklärung meistens direkt im Termin ab. Das Finanzamt braucht danach im Schnitt 4 bis 8 Wochen, manchmal länger.

Ich habe seit Jahren nichts abgegeben. Ist es zu spät?

Nein, das ist bei uns der Normalfall. Freiwillig kannst du vier Jahre nachholen. Welches Jahr noch geht, siehst du auf der Seite „Fristen“.

Ich habe die Frist verpasst. Was jetzt?

Gib so schnell wie möglich ab. Wenn du abgeben musst und zu spät bist, kann für jeden angefangenen Monat ein Zuschlag dazukommen. Wir kümmern uns darum.

Ich bin Rentner. Muss ich überhaupt abgeben?

Das hängt von der Höhe deiner Rente und vom Jahr ab, in dem sie begonnen hat. Wir prüfen das kostenlos im Erstgespräch.

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